Beitragsreglement
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 250 pro Person und Jahr und beinhaltet automatisch eine Passivmitgliedschaft bei Swiss Leaders, welche die Mitgliederadministration sowie die Rechnungsstellung des jährlichen Mitgliederbeitrages vornimmt.
Bestimmungen
- Die Mitgliederadministration wird von Swiss Leaders vorgenommen.
- Der Beitrag gilt pro Kalenderjahr.
- Der Beitritt erfolgt immer per 1. des Monats nach Antragseingang.
- Fälligkeit ist der 1. des Monats.
- Der Beitrag ist innerhalb 30 Tagen zu bezahlen.
Wichtig:
- Wird der Mitgliederbeitrag nach der 2. Mahnung nicht einbezahlt, hat dies automatisch den Austritt aus der Verbandsvorsorgeeinrichtung zur Folge.
- Die Produktpartner werden über den Austritt informiert. Diese sind berechtigt, die Verträge auf die nächste Prämienfälligkeit hin anzupassen.
- Mitarbeitende des Verbandsmitglieds mit Bildungsabschluss gemäss Statuten können dem Verband ebenfalls beitreten. Mit dem Beitritt steht dem Mitarbeitenden die Dienstleistungspalette des SVZ zur Verfügung.