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Beitragsreglement

Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 250 pro Person und Jahr und beinhaltet automatisch eine Passivmitgliedschaft bei Swiss Leaders, welche die Mitgliederadministration sowie die Rechnungsstellung des jährlichen Mitgliederbeitrages vornimmt.

Bestimmungen

  • Die Mitgliederadministration wird von Swiss Leaders vorgenommen.
  • Der Beitrag gilt pro Kalenderjahr.
  • Der Beitritt erfolgt immer per 1. des Monats nach Antragseingang.
  • Fälligkeit ist der 1. des Monats.
  • Der Beitrag ist innerhalb 30 Tagen zu bezahlen.

Wichtig:

  • Wird der Mitgliederbeitrag nach der 2. Mahnung nicht einbezahlt, hat dies automatisch den Austritt aus der Verbandsvorsorgeeinrichtung zur Folge.
  • Die Produktpartner werden über den Austritt informiert. Diese sind berechtigt, die Verträge auf die nächste Prämienfälligkeit hin anzupassen.
  • Mitarbeitende des Verbandsmitglieds mit Bildungsabschluss gemäss Statuten können dem Verband ebenfalls beitreten. Mit dem Beitritt steht dem Mitarbeitenden die Dienstleistungspalette des SVZ zur Verfügung.